Schulreife- und Entwicklungsförderung

Förderung und Nachreifung von Wahrnehmung, Konzentration, Aufmerksamkeit, Grob- und Feinmotorik sowie Sprach- und Sozialkompetenz

Aufholen von Entwicklungsrückständen und Entwicklungsverzögerungen

Schulreife- und Entwicklungsförderung ist angezeigt bei:

  • Defiziten im psychischen, kognitiven, sensomotorischen und sprachlichen Bereich
  • Bei längeren Erkrankungen, Frühgeburt, Kaiserschnitt, Schwerhörigkeit
  • Bei Behinderung und von Behinderung bedrohten Kindern, Trisomie 21, Asperger-Syndrom

Aufgrund der obengenannten Punkte kann es zu einer Schulrückstellung kommen.